IASB veröffentlicht Entwurf zur Verschiebung des Anwendungszeitpunkts von IFRS 15

Das IASB veröffentlicht den ED 2015/2 „Effective Date of IFRS 15 (Proposed amendments to IFRS 15)“, in dem vorgeschlagen wird, die Anwendung von IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“ um ein Jahr nach hinten – also auf den 1. Jänner 2018 – zu verschieben. IFRS 15 war im Mai 2014 mit einer Erstanwendung ab 1. Jänner 2017 veröffentlicht worden. Der Hauptgrund für die vorgeschlagene Verschiebung des Erstanwendungszeitpunkts ist, dass die Veröffentlichung von Vorschlägen für Änderungen an IFRS 15 geplant ist. Diese Vorschläge werden Klarstellungen bezüglich einiger Anforderungen und zusätzliche erläuternde Beispiele enthalten und sind das Resultat der Sitzungen der gemeinsam mit dem FASB eingerichteten Transition Resource Group for Revenue Recognition (TRG). Auch das FASB erwägt derzeit, den Erstanwendungszeitpunkt seines korrespondierenden Standards um ein Jahr nach hinten zu verschieben. Eine frühzeitige Anwendung der Standards soll weiterhin zulässig sein.

Rückmeldungen zum Entwurf eines Comment Letters werden bis zum 3. Juli 2015 erbeten.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Bevorstehende Termine
Sep
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Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
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Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
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Sep 11 um 15:00 – 16:30
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