AFRAC veröffentlicht Comment Letter zum Konsultationspapier „Guidance on accounting for expected credit losses” des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht
AFRAC veröffentlicht einen Comment Letter zum Konsultationspapier „Guidance on accounting for expected credit losses” des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht. Das Konsultationspapier enthält einen Entwurf für Leitlinien für die Bilanzierung von erwarteten Kreditverlusten, der auf elf Prinzipien aufbaut. Der Entwurf beschreibt die aufsichtsrechtlichen Erwartungen an Banken hinsichtlich einer verlässlichen Kreditrisikobehandlung im Zusammenhang mit der Umsetzung und Anwendung eines auf erwarteten Kreditverlusten aufbauenden Rechnungslegungskonzepts. AFRAC erkennt zwar die Rolle, die die Bank für internationalen Zahlungsausgleich und insbesondere der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht im Zusammenhang mit der internationalen Harmonisierung von aufsichtsrechtlichen Rahmenkonzepten und Regelungen spielt, an und begrüßt diese, ist aber der Ansicht, dass die Festlegung von Regeln für die Finanzberichterstattung Sache der Rechnungslegungs-Standardsetter ist. Die Anwender haben – in Kooperation mit ihren Prüfern – sicherzustellen, dass die Abschlüsse in Übereinstimmung mit dem anzuwendenden Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung erstellt werden. AFRAC drückt Besorgnis darüber aus, dass der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht durch die Veröffentlichung von Leitlinien hinsichtlich des Rechnungswesens im Zusammenhang mit der Finanzberichterstattung möglicherweise als zusätzlicher Finanzberichterstattungs-Standardsetter gesehen werden könnte. AFRAC ist außerdem besorgt, dass es zu Konflikten zwischen IFRS 9 „Finanzinstrumente“ und dem Anhang des Konsultationspapieres kommen könnte.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
AFRAC veröffentlicht Comment Letter zum Konsultationspapier „Guidance on accounting for expected credit losses” des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht
AFRAC veröffentlicht einen Comment Letter zum Konsultationspapier „Guidance on accounting for expected credit losses” des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht. Das Konsultationspapier enthält einen Entwurf für Leitlinien für die Bilanzierung von erwarteten Kreditverlusten, der auf elf Prinzipien aufbaut. Der Entwurf beschreibt die aufsichtsrechtlichen Erwartungen an Banken hinsichtlich einer verlässlichen Kreditrisikobehandlung im Zusammenhang mit der Umsetzung und Anwendung eines auf erwarteten Kreditverlusten aufbauenden Rechnungslegungskonzepts. AFRAC erkennt zwar die Rolle, die die Bank für internationalen Zahlungsausgleich und insbesondere der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht im Zusammenhang mit der internationalen Harmonisierung von aufsichtsrechtlichen Rahmenkonzepten und Regelungen spielt, an und begrüßt diese, ist aber der Ansicht, dass die Festlegung von Regeln für die Finanzberichterstattung Sache der Rechnungslegungs-Standardsetter ist. Die Anwender haben – in Kooperation mit ihren Prüfern – sicherzustellen, dass die Abschlüsse in Übereinstimmung mit dem anzuwendenden Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung erstellt werden. AFRAC drückt Besorgnis darüber aus, dass der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht durch die Veröffentlichung von Leitlinien hinsichtlich des Rechnungswesens im Zusammenhang mit der Finanzberichterstattung möglicherweise als zusätzlicher Finanzberichterstattungs-Standardsetter gesehen werden könnte. AFRAC ist außerdem besorgt, dass es zu Konflikten zwischen IFRS 9 „Finanzinstrumente“ und dem Anhang des Konsultationspapieres kommen könnte.
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