Entwurf für die Überarbeitung der Stellungnahme „Auswirkungen der steuerlichen Teilwertabschreibung nach § 12 Abs 3 Z 2 KStG auf die Bilanzierung von Ertragsteuern nach IAS 12 in einem Konzern- oder separaten Einzelabschluss nach IFRS“

AFRAC veröffentlicht einen Entwurf für die Überarbeitung der Stellungnahme „Auswirkungen der steuerlichen Teilwertabschreibung nach § 12 Abs 3 Z 2 KStG auf die Bilanzierung von Ertragsteuern nach IAS 12 in einem Konzern- oder separaten Einzelabschluss nach IFRS“, der aufgrund des Entwurfs einer Stellungnahme zu „IAS 12 Ertragsteuern – Auswirkungen des österreichischen Steuerrechts auf latente Steuern aus Anteilen an Tochterunternehmen, aus Zweigniederlassungen und aus Anteilen an assoziierten Unternehmen und gemeinsamen Vereinbarungen“ notwendig ist. So wurde mit Verweis auf Rz 21 des Entwurfs einer AFRAC Stellungnahme „IAS 12 Ertragsteuern – Auswirkungen des österreichischen Steuerrechts auf latente Steuern aus Anteilen an Tochterunternehmen, aus Zweigniederlassungen und aus Anteilen an assoziierten Unternehmen und gemeinsamen Vereinbarungen“ beschlossen, die Rz 6 und 7 sowie den Teilbereich 6.3 „Temporäre Differenzen in Verbindung mit einer erfolgten Teilwertabschreibung bei Beteiligungen (siehe Rz 7)“ und den letzten Satz der Rz 52 der Stellungnahme zu streichen. Weiters erfolgt im Zuge dieser Änderungen eine Aktualisierung der anzuwendenden Standards.

Bitte mailen Sie Ihre Stellungnahme als pdf-Datei bis zum 2. Juni 2015 an office@afrac.at. Alle Stellungnahmen werden auf der AFRAC-Homepage veröffentlicht es sei denn der Absender erbittet Vertraulichkeit.

Download des Entwurfs für die Überarbeitung der Stellungnahme Auswirkungen der steuerlichen Teilwertabschreibung nach § 12 Abs 3 Z 2 KStG auf die Bilanzierung von Ertragsteuern nach IAS 12 in einem Konzern- oder separaten Einzelabschluss nach IFRS

Bevorstehende Termine
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13:00 Sitzung AG-IFR
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15:00 Plenumssitzung
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