AFRAC veröffentlicht Überarbeitung der Stellungnahme „Grundsatzfragen der unternehmensrechtlichen Bilanzierung von Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen“

AFRAC veröffentlicht eine Überarbeitung der Stellungnahme „Grundsatzfragen der unternehmensrechtlichen Bilanzierung von Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen“. In der Sitzung vom 10. September 2014 hat das AFRAC beschlossen, in der Stellungnahme „Die unternehmensrechtliche Bilanzierung von Derivaten und Sicherungsinstrumenten“ eine Ergänzung zum Thema „Bilanzierung von internen Derivaten“ aufzunehmen. Aufgrund dieser Änderung hat das AFRAC in der Sitzung vom März 2015 beschlossen, in den Erläuterungen zur Rn 68 der Stellungnahme „Grundsatzfragen der unternehmensrechtlichen Bilanzierung von Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen” den Absatz „Der Handelsbestand entspricht zwar grundsätzlich immer dem Handelsbuch, allerdings sind interne Geschäfte keine Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten iSd UGB und daher für Zwecke der Bilanzierung nicht relevant. Auch Bewertungseinheiten mit internen Geschäften sind deshalb nicht zulässig.“ zu streichen.
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Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
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Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
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