IPSASB veröffentlicht Standard zur erstmaligen Anwendung der IPSAS

Das IPSASB veröffentlicht IPSAS 33 „First-time Adoption of Accrual Basis IPSASs“. Darin sind Ausnahmen für Erstanwender der IPSAS nach dem Konzept der Periodenabgrenzung enthalten. Dadurch soll diesen Anwendern ein wichtiges Werkzeug für die Einführung der IPSAS bereitgestellt werden. So soll Erstanwendern drei Jahre Zeit für die Erfassung bestimmter Vermögenswerte und Schulden nach den Vorschriften der IPSAS eingeräumt werden. Dadurch soll gewährleistet werden, dass genug Zeit zur Entwicklung verlässlicher Modelle für die Erfassung und Bewertung der Vermögenswerte und Schulden zur Verfügung steht. Der neue Standard behandelt Situationen, in denen keine verlässlichen Informationen über historische Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vermögenswerten und Schulden vorhanden sind. Es soll sichergestellt werden, dass die ersten Abschlüsse gemäß den IPSAS nach dem Konzept der Periodenabgrenzung hochqualitative Informationen enthalten und zu Kosten erstellt werden können, die den Nutzen nicht übersteigen.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 13.03.2024