Die österreichische Finanzmarktaufsicht veröffentlicht gemäß § 1 Abs 2 RL-KG die jährlichen Prüfungsschwerpunkte für das Enforcement. Für das zum 31.12.2014 oder später endende Geschäftsjahr werden die nachfolgenden Prüfschwerpunkte festgelegt:
- Konsolidierung (IFRS 10, IFRS 12)
- Gemeinsame Vereinbarungen (IFRS 11, IFRS 12)
- Sonstige Angaben im Zusammenhang mit IFRS 10 und IFRS 11
- Ansatz und Bewertung latenter Steuern (IAS 12)
- Kapitalflussrechnung (IAS 7)
- Die Abgrenzung und Bilanzierung von Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen
Gemäß Art 16 ESMA-VO ist die FMA gehalten, die europäischen Prüfschwerpunkte umzusetzen, die sich in den Punkten 1 bis 4 wiederfinden. Als weitere Hintergrundinformation verweist die FMA auf das Public Statement (ESMA/2014/1309) sowie auf einschlägige Veröffentlichungen der ESMA.
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