Veröffentlichung der FMA-Prüfungsschwerpunkte 2014 gemäß § 1 Abs 2 RL-KG

Die österreichische Finanzmarktaufsicht veröffentlicht gemäß § 1 Abs 2 RL-KG die jährlichen Prüfungsschwerpunkte für das Enforcement. Für das zum 31.12.2014 oder später endende Geschäftsjahr werden die nachfolgenden Prüfschwerpunkte festgelegt:

  1. Konsolidierung (IFRS 10, IFRS 12)
  2. Gemeinsame Vereinbarungen (IFRS 11, IFRS 12)
  3. Sonstige Angaben im Zusammenhang mit IFRS 10 und IFRS 11
  4. Ansatz und Bewertung latenter Steuern (IAS 12)
  5. Kapitalflussrechnung (IAS 7)
  6. Die Abgrenzung und Bilanzierung von Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen

Gemäß Art 16 ESMA-VO ist die FMA gehalten, die europäischen Prüfschwerpunkte umzusetzen, die sich in den Punkten 1 bis 4 wiederfinden. Als weitere Hintergrundinformation verweist die FMA auf das Public Statement (ESMA/2014/1309) sowie auf einschlägige Veröffentlichungen der ESMA.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 13.03.2024