IPSASB veröffentlicht CP zur Anwendbarkeit der IPSAS für öffentliche wirtschaftlich tätige Unternehmen und andere öffentliche Einheiten

Das IPSASB veröffentlicht das Consultation Paper „The Applicability of IPSASs to Government Business Enterprises and Other Public Sector Entities“. Derzeit sind öffentliche wirtschaftlich tätige Unternehmen vom Anwendungsbereich der IPSAS ausgenommen. Sie haben stattdessen die IFRS anzuwenden. Das IPSASB hat Rückmeldungen erhalten, die zeigen, dass derzeit eine große Bandbreite von Unternehmen als öffentliche wirtschaftlich tätige Unternehmen identifiziert wird, von denen nicht alle sämtliche Bestandteile der Definition öffentlicher wirtschaftlich tätiger Unternehmen des IPSASB erfüllen. Darüber hinaus bestehen unterschiedliche Interpretationen zu den Komponenten der Definition. Das IPSASB hat zwei Ansätze zur Definition jener Unternehmen, die die IPSAS anwenden sollen, entwickelt. Der erste Ansatz beschreibt die Merkmale von Unternehmen des öffentlichen Sektors, für die die IPSAS gedacht sind. Dabei würde es künftig keine Definition öffentlicher wirtschaftlich tätiger Unternehmen mehr geben. Der zweite Ansatz würde die Definition öffentlicher wirtschaftlich tätiger Unternehmen verdeutlichen und sie möglicherweise auf Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht einschränken. Das IPSASB ist vorläufig der Ansicht, dass der erste Ansatz der geeignetere ist, da er prinzipienbasiert ist. Stellungnahmen werden bis zum 31. Dezember 2014 erbeten.
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Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 13.03.2024