EFRAG bittet um Rückmeldungen zur vorläufigen Übernahmeempfehlung für die Änderungen an IAS 16 und IAS 41

EFRAG veröffentlicht eine vorläufige Übernahmeempfehlung für die Änderungen an IAS 16 „Sachanlagen“ und IAS 41 „Landwirtschaft“. Die Änderungen an IAS 16 und IAS 41 sollen die Finanzberichterstattung für fruchttragende Pflanzen ändern. Durch die veröffentlichten Änderungen werden fruchttragende Pflanzen, die ausschließlich zur Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte verwendet werden, in den Anwendungsbereich von IAS 16 gebracht. Das bedeutet, dass sie nicht mehr verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten zu bilanzieren sind, sondern entweder zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen oder zum beizulegenden Zeitwert abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen bilanziert werden können. EFRAG ist der Ansicht, dass die Änderungen die technischen Kriterien für eine Übernahme in der EU erfüllen und die Übernahme daher empfohlen werden sollte. EFRAG bittet um Rückmeldungen zur Beurteilung der Änderungen anhand der technischen Kriterien für eine Übernahme in der EU sowie zur Einschätzung der Kosten und des Nutzens, die aus einer Einführung und Anwendung der Änderungen in der EU entstehen würden. Stellungnahmen werden bis zum 5. September 2014 erbeten.
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Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 13.03.2024