IASB veröffentlicht Änderungen an IAS 16 und IAS 41

Das IASB veröffentlicht Änderungen an IAS 16 „Sachanlagen“ und IAS 41 „Landwirtschaft“, die die Finanzberichterstattung für fruchttragende Pflanzen ändern. Derzeit schreibt IAS 41 die Bewertung aller biologischen Vermögenswerte im Zusammenhang mit landwirtschaftlicher Tätigkeit zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten vor. Durch die veröffentlichten Änderungen werden fruchttragende Pflanzen, die ausschließlich zur Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte verwendet werden, in den Anwendungsbereich von IAS 16 gebracht. Das bedeutet, dass sie analog zu Sachanlagen bilanziert werden können. Hintergrund ist, dass die Verwendung von fruchttragenden Pflanzen nach Ansicht des IASB eher mit der Produktion oder Herstellung vergleichbar ist. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2016 beginnen, anzuwenden, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist.
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Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 13.03.2024