EU-Kommission veröffentlicht Plan für Fitness-Check zur Berichterstattung von Unternehmen

Die Europäische Kommission veröffentlicht einen Evaluierungsplan „Fitness-Check zur öffentlichen Berichterstattung von Unternehmen (Bilanzrichtlinie, Transparenzrichtlinie, Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung, Richtlinie über die Rechnungslegung von Banken und Versicherungen und IAS-Verordnung)“.

Der Fitness-Check soll untersuchen, ob die Verpflichtungen zur öffentlichen Berichterstattung – inklusive finanzieller und nicht-finanzieller Berichtspflichten – für EU-Unternehmen ihre Zielsetzungen erfüllen (Wirksamkeit, Relevanz und Mehrwert für die EU), ob die unterschiedlichen Anpassungen der öffentlichen Berichterstattung untereinander übereinstimmen und ob die Kosten und der Aufwand der verschiedenen Verpflichtungen angemessen und verhältnismäßig sind (Effizienz). Abgedeckt werden die derzeitigen Berichtspflichten unter Berücksichtigung der aktuellsten Änderungen der Bilanzrichtlinie und der Transparenzrichtlinie in 2013 sowie die Evaluation der IAS-Verordnung in 2015.

Zunächst soll eine öffentliche Konsultation durchgeführt werden, die voraussichtlich im ersten Quartal 2018 beginnen und über einen Zeitraum von 12 Wochen laufen soll.

Die öffentliche Konsultation zielt darauf ab möglichst viele Stakeholder, wie große Unternehmen, KMUs, Finanzinstitutionen, Regulierungs- und Aufsichtsbehörden, Accounting- und Audit-Unternehmen, Investoren und alle anderen betroffenen Parteien, zu befragen. Insbesondere soll die Meinung zu folgenden Punkten erhoben werden:

  1. Ob der gegenwärtige Rahmen der Finanzberichterstattung noch seiner Zielsetzung entspricht und ob dies auch in der digitalen Wirtschaft weiterhin der Fall sein wird; ob der Harmonisierungsgrad und Erleichterungen bei der Berichterstattung den Ansprüchen von großen grenzüberschreitenden Konzernen und KMUs entsprechen; welche Rolle die IFRS für börsennotierte und nicht börsennotierte Unternehmen unter Berücksichtigung von Governance-Aspekten einnehmen; wie mit neuen Geschäftsmodellen und der steigenden Bedeutung von immateriellem Vermögen in der digitalen Wirtschaft umgegangen werden soll; ob die für Kleinstunternehmen geschaffenen Vorschriften adäquat sind; ob die Größenkriterien zur Definition für KMUs passend sind und ob die Einheitlichkeit der spezifischen Accounting-Vorschriften für Banken und Versicherungsunternehmen mit anderen EU-Vorschriften zur Berichterstattung und Aufsicht gegeben ist;
  2. Ob die finanziellen und nicht-finanziellen Angaben in den Bereichen der Umwelt-, Sozial- und Governance-Berichterstattung von Unternehmen zweckmäßig sind, auch hinsichtlich Nachhaltigkeitsangaben;
  3. Ob das Experimentieren mit der integrierten Berichterstattung weiter angeregt werden soll, um den Rahmen der Finanzberichterstattung der EU effektiver und effizienter zu machen und wenn ja, wie;
  4. Ob die öffentliche Berichterstattung den technologischen Fortschritt ausreichend berücksichtigt – und zumindest kein Hindernis für diesen darstellt – und wie diese neuen Instrumente bestmöglich genützt werden können.

Rückmeldungen zum veröffentlichten Plan werden bis 8. März 2018 erbeten.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

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