Das DRSC veröffentlicht einen Comment Letter zum IASB ED/2017/5 „Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogene Schätzungen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 8)“. Die Stellungnahme wurde an den IASB sowie wortgleich an EFRAG übermittelt.
Das DRSC hebt hervor, dass bezüglich der Unterscheidung bzw. Abgrenzung von Änderungen der Rechnungslegungsmethoden und Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen nur teilweise eine Klarstellung erfolgte und daher weiterer Bedarf zur Klarstellung besteht. Vielmehr müsste die Grundsatzfrage klargestellt werden, unter welchen Bedingungen rückwirkende Anpassungen der Vorperioden im IFRS-Abschluss vorzunehmen sind. Das DRSC schlägt vor, eine prinzipienorientierte Vorgabe zu entwickeln.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.