AFRAC veröffentlicht Comment Letter zum IASB ED/2017/5

AFRAC veröffentlicht einen Comment Letter zum IASB ED/2017/5 „Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogene Schätzungen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 8)“.

Im Allgemeinen vertritt AFRAC die Ansicht, dass der IASB das Thema der Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und diesbezüglichen Änderungen durch den Vorschlag von Änderungen an IAS 8 (bzw. den zugehörigen Standards) angemessen adressiert. Die Praxis zeigt, dass es oftmals schwierig ist, zu unterscheiden, ob – bei spezifischen Gegebenheiten – eine Änderung von Rechnungslegungsmethoden oder eine Änderung von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen vorliegt. Diese Entscheidung hat jedoch oft einen wesentlichen Einfluss auf die Steuerungskennzahlen der aktuellen Periode und jene der Zukunft.

Zentrales Anliegen des ED ist es, die Unterscheidung zwischen einer Änderung der Rechnungslegungsmethoden und einer Änderung von Schätzungen klarzustellen. AFRAC möchte dies jedoch nicht – wie im ED vorgeschlagen – nur für einen Standard (IAS 2 „Vorräte“) klargestellt haben, sondern wünscht sich vielmehr einen prinzipienorientierten Zugang, der auch die Klassifizierung und Darstellung miteinschließt. Konkret findet AFRAC auch die zur Abgrenzung bei IAS 2 „Vorräte“ getätigten Ausführungen nicht plausibel und macht Vorschläge für die weitere Vorgehensweise.

Den Download des Comment Letters finden Sie hier.

Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 13.03.2024