AFRAC veröffentlicht eine Anpassung der AFRAC-Stellungnahme 25: Rechnungslegung von Privatstiftungen (UGB). In den Erläuterungen zu Rz (19) bis (21) wurde aufgrund der Änderungen durch das Steuerreformgesetz 2015/16 der KESt-Satz für Zuwendungen an den Begünstigten von 25% auf 27,5% angepasst. Bei der Übernahme der KESt durch die Privatstiftung, ergibt sich in Summe nunmehr eine KESt-Belastung in Höhe von 37,93%.
Den Download der überarbeiteten Stellungnahme finden Sie hier.