EFRAG veröffentlicht eine Stellungnahme zum IASB ED/2017/4 „Sachanlagen — Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 16)“.
In der Stellungnahme berücksichtigt EFRAG, dass die vorgeschlagenen Änderungen eine Reihe von inhaltlichen Fragen aufwerfen und EFRAG nicht davon überzeugt ist, dass diese Belange im Entwicklungsprozess des Exposure Drafts ausreichend untersucht wurden. Darüber hinaus wird angemerkt, dass die vorgeschlagenen Änderungen eine größere Anzahl von Geschäftsvorfällen und Umständen betreffen als die der Frage, die an das IFRS Interpretations Committee übermittelt wurde. Aus diesem Grund schlägt EFRAG vor, dass der IASB erwägen sollte, ein breiteres Projekt, das die zugrundeliegenden Prinzipien und Probleme adressiert und die Auswirkungen auf die derzeitige Praxis umfassender behandelt, zu starten. Der IASB könnte auch erwägen, die eingeschränktere Thematik, die an das IFRS IC übermittelt wurde, zu adressieren.
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