EFRAG veröffentlicht eine positive Übernahmeempfehlung zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 9 „Finanzinstrumente“.
Die Änderungen adressieren Bedenken betreffend die Klassifizierung von finanziellen Finanzinstrumenten mit Vorfälligkeitsregelungen nach IFRS 9. Sie sollen für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen, in Kraft treten, wobei eine vorzeitige Anwendung gestattet ist.
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