Das IASB veröffentlicht die vorgeschlagenen Änderungen an IAS 28 „Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen“. Die Änderungen an IAS 28 stellen ua klar, dass ein Unternehmen IFRS 9 einschließlich der Wertminderungsvorschriften auf diese Beteiligungen anwendet, die Teil der Nettoinvestition in dieses assoziierte Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen ausmachen, aber deren Bilanzierung nicht nach der Equity-Methode erfolgt. Der Board veröffentlicht zudem ein illustratives Beispiel für die Anwendung der Änderungen an IFRS 9.
Die Änderungen sind erstmals ab dem 1. Januar 2019 verpflichtend anzuwenden, wobei eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist zulässig sein soll.
Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Änderungen werden bis zum 11. Dezember 2017 erbeten.
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