Das DRSC verabschiedet den Deutschen Rechnunglegungs Änderungsstandard (DRÄS) Nr. 8, der vorrangig DRS 20 Konzernlagebericht an die gesetzlichen Änderungen aufgrund des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes anpasst. Die neuen Berichtspflichten werden in zwei neuen Abschnitten konkretisiert: Angaben zum Diversitätskonzept für die Leitungsorgane und die nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung.
Außerdem werden redaktionelle Anpassungen aufgrund von Verschiebungen von Paragraphen vorgenommen.
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