Das DRSC übermittelt eine Stellungnahme zum IASB ED/2017/4 „Proceeds before Intended Use (Änderung von IAS 16)“. Eine wortgleiche Stellungnahme wurde auch EFRAG übermittelt.
In der Stellungnahme äußert das DRSC, dass der Vorschlag, die Verrechnungsmöglichkeit von Erlösen mit Kosten während der Testphase zu streichen, unentschieden sei. Dieser Vorschlag erscheint nur für spezifische Branchen eine Lösung, weshalb eine grundsätzliche Streichung nicht zu rechtfertigen sei. Gleichwohl müssten im Falle einer Beibehaltung der Verrechnungsmöglichkeit Details klargestellt werden.
Den Download der Stellungnahme finden Sie hier.