Anfang Juli 2017 hat das Justizministerium einen Begutachtungsentwurf einer Novelle zum Privatstiftungsgesetz veröffentlicht. Mit dem Entwurf sollen Privatstiftungen wieder attraktiver werden.
Die Novelle umfasst im Wesentlichen folgende Maßnahmen:
- Schaffung stabiler Rechtsgrundlagen in Fragen der Governance
- Stärkung des Einflusses des Stifters, seiner Rechtnachfolger und der Begünstigten
- Flexibilisierung des Stiftungsvorstands, der künftig auch nur aus einer Person bestehen kann (statt wie bisher zumindest aus drei Personen)
- Neuregelung des Aufsichtsorgans als Organ zur Wahrung des Stiftungszwecks
- Stärkung der Position des Stiftungsprüfers
- Neugestaltung der Rechnungslegung
- Offenlegung wirtschaftlicher Daten
Die Begutachtungsfrist endete am 07. August 2017.
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