AFRAC veröffentlicht Comment Letter zu vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 8 „Geschäftssegmente“ und IAS 34 „Zwischenberichterstattung“

AFRAC veröffentlicht einen Comment Letter zum IASB ED/2017/2 „Improvements to IFRS 8 Operating Segments – Proposed amendments to IFRS 8 and IAS 34“.

AFRAC begrüßt die Initiative des IASB zur Anpassung des Standards an die Ergebnisse des Post-Implementation Review (PIR) und ist immer noch der Meinung, dass die Management-Perspektive die korrekte Basis für die Identifikation und die Bereitstellung von Informationen über Geschäftssegmente ist. Trotzdem scheint es zweckmäßig, einige Klarstellungen in einer adaptierten Version des Standards zu inkludieren. Vor allem die abgestimmte Definition und Auffassung des Hauptentscheidungsträgers (Chief Operating Decision Maker, CODM) – der eines der wichtigsten Elemente des ED darstellt – sind hilfreich.

Die neu inkludierten Bezugnahmen zu Berichtspflichten außerhalb der Abschlüsse sieht AFRAC als problematisch. Die Einführung des Begriffs „Annual Reporting Package“ könnte über die Zielsetzung des Standards und vielleicht auch über den Umfang der IFRS hinausgehen: Im Moment besagt IAS 1.14 (Darstellung des Abschlusses), dass Berichte und Angaben, die außerhalb des Abschlusses veröffentlicht werden, nicht in den Anwendungsbereich der IFRS fallen. Darüber hinaus könnten potenzielle Konflikte auftreten, da spezifische Regelungen hinsichtlich des Zeitpunkts und der Form der finanziellen Kommunikation existieren (zB Unternehmensrecht, Börsengesetze, regulatorische Vorschriften usw), die nicht außer Acht gelassen werden können, um die neu eingeführten Bestimmungen in Paragraf 19B zu erfüllen.

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Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 13.03.2024