Das IDW sieht erheblichen Klärungsbedarf hinsichtlich der Modifikation von finanziellen Vermögenswerten, da IFRS 9 „Finanzinstrumente“ diese nur in Teilbereichen regelt. Aus diesem Grund veröffentlicht das IDW den „Entwurf einer Fortsetzung IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 (IDW RS HFA 48)“. Im Anhang befinden sich interpretative Ausführungen zu verschiedenen Aspekten der Modifikation.
Stellungnahmen werden bis 11. Dezember 2017 erbeten.
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