Das DRSC übermittelt eine Stellungnahme an das IFRS IC betreffend IAS 33 „Ergebnis je Aktie“. Darin kommentiert wird die im März 2017 von IFRS IC getroffene vorläufige Entscheidung zur Anwendungsfrage von IAS 33, die das DRSC im Dezember 2016 eingereicht hatten. In dieser Anwendungsfrage wurde der Fall thematisiert, dass bestehende Genussrechte unter IFRS als Eigenkapital klassifiziert sind, steuerlich aber als Fremdkapital behandelt werden. Hierbei stellte sich die Frage, ob bei der Ermittlung des Ergebnisses je (Stamm-)Aktie der den Genussrechten zuzurechnende Anteil am Gewinn vor oder nach Berücksichtigung von Steuereffekten zu ermitteln ist.
Das DRSC stimmt der von IFRS IC getroffenen vorläufigen Entscheidung zu, dass die Kernfrage beantwortet ist, sieht aber weitere – vom IFRS IC selbst aufgeworfene – Folgefragen, die es zu klären gilt. Das IFRS IC plant, das Thema ungeachtet der vorläufigen Entscheidung in seiner Juni-Sitzung weiter zu erörtern.
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