DRSC-Papier zur Öffentlichen Konsultation über die Tätigkeitsbereiche der Europäischen Aufsichtsbehörde

Die Europäische Kommission veröffentlichte im März 2017 eine öffentliche Konsultation zu den Tätigkeitsbereichen der drei europäischen Finanzaufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities, ESA). Zwei Fragen bezogen sich dabei auch auf die Rechnungslegung und Prüfung. Das DRSC hat dazu kritisch Stellung bezogen.

In seinem nun bei der EU-Kommission eingereichten Schreiben kommt das DRSC zu dem Schluss, dass für eine vorgeschlagene stärkere Koordinierungs- und Durchsetzungsrolle von ESMA nicht hinreichend dargelegt wurde, warum es überhaupt einer Änderung der derzeitigen Verfahrensweise bedürfe, weil dem DRSC keine Fälle von tatsächlich aufgetretenen Regulierungslücken bekannt seien.

Ebenso sieht das DRSC keine überzeugenden Argumente hinsichtlich der vorgeschlagenen Übernahme der Aufgaben von EFRAG bei der Indossierung der IFRS für Zwecke der Anwendung in Europa. EFRAG habe eine umfassende Strukturreform hinter sich, die nun zu greifen beginne und sich dem DRSC zufolge bewährt habe. Darüber hinaus würde eine überdeutliche Mehrheit der im Rahmen der Maystadt-Konsultation Befragten ablehnen, dass ESMA die Aufgaben von EFRAG übernimmt. Folglich sei die Kommission nach Ansicht des DRSC nicht gut beraten, ein funktionierendes System ohne erkennbare Not auf den Prüfstand zu stellen.

Die englischsprachige Stellungnahme steht auf der Internetseite des DRSC zum Download zur Verfügung.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier und hier.

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