DRSC nimmt Stellung zum IASB ED/2017/3

Das DRSC nimmt Stellung zum Exposure Draft ED/2017/3 „Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9)“ des IASB.

Darin macht das DRSC deutlich, dass sein IFRS-Fachausschuss mehrheitlich keinen Änderungsbedarf an IFRS 9 sieht.

Das DRSC stimmt dem IASB insoweit zu, als die zur Diskussion stehenden Instrumente mit beidseitigen Kündigungs- und Entschädigungsklauseln für eine Bewertung at amortised cost (oder at Fair Value through OCI) – vorbehaltlich des Geschäftsmodellkriteriums – in Betracht kommen sollten. Jedoch hält das DRSC den Vorschlag einer Ausnahmeregelung, die selektiv und gegebenenfalls willkürlich ist, für nicht vorzugswürdig.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier und hier.

Bevorstehende Termine
Sep
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2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
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