Der IASB veröffentlicht den finalen Rechnungslegungsstandard IFRS 17 „Versicherungsverträge“. Ziel des Standards ist eine konsistente, prinzipienbasierte Bilanzierung von Versicherungsverträgen und das Erfordernis einer Bewertung von Versicherungsverbindlichkeiten mit dem aktuellen Erfüllungswert.
Die Regelungen des IFRS 17 ersetzen den in 2004 veröffentlichten Übergangsstandard IFRS 4. Dieser enthielt keine eigenständigen Regelungen zur bilanziellen Abbildung von Versicherungsverträgen, sondern erlaubte stattdessen die Anwendung nationaler Rechnungslegungsvorschriften im IFRS-Abschluss. Folglich kam es weltweit zu einer Vielzahl unterschiedlicher Ansätze bei der bilanziellen Abbildung von Versicherungsverträgen in IFRS-Abschlüssen, die gegebenenfalls nicht mit den allgemeinen Grundsätzen der IFRS im Einklang stehen.
IFRS 17 schreibt nunmehr einheitliche Regelungen für die bilanzielle Abbildung von Versicherungsverträgen vor. Künftig erfolgt damit eine konsistente bilanzielle Abbildung von Versicherungsverträgen in allen IFRS-Abschlüssen, die mit den allgemeinen Grundsätzen der IFRS im Einklang stehen.
Die neuen Regelungen sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen, anzuwenden, wobei eine vorzeitige Anwendung möglich ist.
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