IASB bittet um Erfahrungsberichte über die Anwendung von IFRS 13

Der IASB bittet im Rahmen seines Post Implementation Reviews (PiR) von IFRS 13 um Erfahrungsberichte über die Anwendung des Standards zur „Bemessung des beizulegenden Zeitwerts“. Durch diese Erfahrungsberichte soll geklärt werden, ob der Standard seine Ziele erreicht und welche Auswirkungen sich aus den Anforderungen des Standards auf Investoren, Unternehmen und Wirtschaftsprüfer ergeben. Ebenso soll aufgezeigt werden, ob gegebenenfalls Bereiche existieren, in denen der Standard uneinheitlich angewendet wird.

Der IASB identifizierte folgende Bereiche, die durch die Einholung von Erfahrungsberichten adressiert werden sollen:

  • Anhangangaben zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert,
  • Informationen über die Bewertung von börsennotierten Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert,
  • Anwendung des Konzepts der „höchst- und bestmöglichen Nutzung“, wenn nicht finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwerts bewertet werden und
  • die Ausübung von Ermessensentscheidungen.

Das IASB bittet um Stellungnahmen in elektronischer Form bis zum 22. September 2017.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier und hier.

Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 13.03.2024