Das IASB veröffentlicht den ED/2017/3 „Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung (vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9)“ (Prepayment Features with Negative Compensation (Proposed amendments to IFRS 9)).
Aufgrund der vorgeschlagenen Änderung an IFRS 9 „Finanzinstrumente“ soll eine Bewertung bestimmter finanzieller Vermögenswerte mit sogenannten symmetrischen Kündigungsrechten zu fortgeführten Anschaffungskosten möglich sein.
Die Änderungen sollen per 1. Jänner 2018 – zeitgleich mit dem Inkrafttreten von IFRS 9 – anzuwenden sein.
Stellungnahmen werden bis 24. Mai 2017 erbeten.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.