Das DRSC veröffentlicht die an das IASB übermittelte Stellungnahme zum IASB ED/2017/1 „Annual Improvements to IFRS Standards 2015-2017 Cycle“.
Das DRSC stimmt den Änderungen des ED grundsätzlich zu. Hervorgehoben wird, die fehlende Beantwortung der Frage i.Z.m. der IAS 12 Änderung, ob Auszahlungen eine Ausschüttung früherer Gewinne (hier: Dividenden) oder anderweitige Ausschüttungen an Anteilseigner/Aktionäre darstellen. Hinsichtlich IAS 28 weist das DRSC darauf hin, dass die Änderungsvorschläge nur die Frage der Anwendbarkeit von IFRS 9 adressieren, obwohl zu anderen Aspekten ebenfalls Entscheidungen vom IFRS Interpretations Committee getroffen wurden. Die Aufnahme eines zusätzlichen Beispiels oder Ergänzungen erscheinen daher wünschenswert.
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