EFRAG veröffentlicht Entwurf einer Übernahmeempfehlung zu IFRS 16

EFRAG bittet um Rückmeldungen zum Entwurf einer Übernahmeempfehlung bezüglich IFRS 16 „Leasingverhältnisse“. EFRAG erbittet Kommentare vor allem hinsichtlich der Auswirkungen auf das europäische Gemeinwohl.

Im vorläufigen Konsultationspapier (Rückmeldungen bis 8. Dezember 2016) holte EFRAG Meinungen zu folgenden Punkten ein:

  • ob IFRS 16 die qualitativen Merkmale (Relevanz, Verlässlichkeit, Vergleichbarkeit, Verständlichkeit) erfüllt, bezüglich einer vorsichtigen Bilanzierung keine Zweifel bestehen und dem True and Fair View Prinzip nicht widersprochen wird;
  • ob IFRS 16 die Berichterstattung im Vergleich zu IAS 17 und dazugehörige Interpretationen verbessern und nicht zu einem Wettbewerbsnachteil für europäische Unternehmen führen würde;
  • eine vorläufige Beurteilung der Kosten und Vorteile aus der Anwendung von IFRS 16.

EFRAG bittet nun um Stellungnahmen zum Entwurf der Übernahmeempfehlung. Der Entwurf berücksichtigt folgende Punkte:

  • Anmerkungen zum vorläufigen Konsultationspapier;
  • Rückmeldungen der User-Umfrage von November 2016;
  • weitere Recherche bezüglich den Auswirkungen von IFRS 16 auf KMUs;
  • Ergebnisse der in Auftrag gegebenen Studie; und
  • Expertenberatung durch die EZB und die Europäische Bankenaufsichtsbehörde.

EFRAG kommt zu dem Schluss, dass IFRS 16:

  • die qualitativen Merkmale der Relevanz, Verlässlichkeit, Vergleichbarkeit und Verständlichkeit erfüllt, keine Zweifel hinsichtlich einer vorsichtigen Bilanzierung bestehen und dem True and Fair View Prinzip nicht widersprochen wird;
  • die Berichterstattung verbessern würde und ein akzeptables Kosten-Nutzen-Verhältnis erreicht werden würde. EFRAG hat keine großen nachteiligen Effekte von IFRS 16 für die europäische Wirtschaft festgestellt. Dementsprechend beurteilt EFRAG die Übernahme von IFRS 16 als dem europäischen öffentlichen Interesse dienend.

Rückmeldungen werden bis 13. März 2017 erbeten.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

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