EFRAG veröffentlicht Entwurf einer Übernahmeempfehlung zu den Änderungen an IAS 40

EFRAG bittet um Rückmeldungen zum Entwurf einer Übernahmeempfehlung bezüglich Übertragungen von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien (Änderungen an IAS 40). EFRAG erbittet Kommentare sowohl zur Einschätzung der Änderungen des Standards hinsichtlich der Übernahmekriterien der EU als auch hinsichtlich der Auswirkungen auf das europäische Gemeinwohl (z.B. Kosten und Nutzen).

Das Ziel der Änderungen ist die Bekräftigung des Prinzips in IAS 40 „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“, dass Übertragungen in den oder aus dem Bestand der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien nur bei Nutzungsänderung erfolgen können. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2018 beginnen, anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist erlaubt.

EFRAGs vorläufige Beurteilung ist, dass die Änderungen den Kriterien für die Übernahme in der EU entsprechen und spricht sich für die Übernahme aus.

Rückmeldungen werden bis 20. März 2017 erbeten.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 13.03.2024