Das IDW veröffentlicht ein Schreiben zu schädlichen Steuerpraktiken bei Rechteüberlassungen. Der Referentenentwurf eines Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken beinhaltet eine sogenannte Lizenzschranke in Form eines vollständigen oder anteiligen Betriebsausgabenabzugsverbots für Aufwendungen aus bestimmten Rechteüberlassungen. Ziel dieses Gesetzesentwurfs ist, die steuerliche Abzugsmöglichkeit für Lizenzaufwendungen und andere Aufwendungen für Rechteüberlassungen, die beim Empfänger aufgrund einer als schädlich einzustufenden Präferenzregelung nicht oder nur niedrig besteuert werden, einzuschränken. Damit sollen Besteuerungsinkongruenzen verhindert werden. Das IDW hält in seinem Schreiben an das BMF dieses Ziel für grundsätzlich nachvollziehbar. Die vorgesehene Regelung würde jedoch teilweise nicht hinreichend bestimmt sein und über das Ziel hinausgehen.
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