IDW veröffentlicht Positionspapier zu Nichtprüfungsleistungen des Abschlussprüfers

Das IDW veröffentlicht ein Positionspapier zu Nichtprüfungsleistungen des Abschlussprüfers. Nach Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 wird die Erbringung von Nichtprüfungsleistungen durch die Vorgabe einer sogenannten Blacklist eingeschränkt. Mit der Umsetzung dieser Verordnung durch das Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) hat der deutsche Gesetzgeber jedoch das Mitgliedstaatenwahlrecht nach Art. 5 Abs. 3 dieser EU-Verordnung ausgeübt und bestimmte Nichtprüfungsleistungen der Blacklist zugelassen. Damit trägt der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung, dass der Abschlussprüfer aufgrund seiner Prüfungstätigkeiten und des damit gewonnenen tieferen Unternehmenseinblicks für die Erbringung von Nichtprüfungsleistungen besonders geeignet sein kann. In dem Positionspapier adressiert das IDW die durch die neuen Vorschriften aufgeworfenen Auslegungs- und Zweifelsfragen und gibt praxisorientierte Anwendungshinweise. Zudem greift das IDW auf die wesentlichen Auslegungsergebnisse der bereits veröffentlichten IDW Positionspapiere zu Inhalten und Zweifelsfragen der EU-Verordnung und der Abschlussprüferrichtlinie sowie zur Ausschreibung der Abschlussprüfung für Unternehmen von öffentlichen Interesse zurück.
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13:00 Sitzung AG-IFR
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15:00 Plenumssitzung
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Sep 11 um 15:00 – 16:30
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