IASB veröffentlicht geringfügige Änderungen zu IFRS

Das IASB veröffentlicht mehrere Änderungen an IFRS (im Rahmen der jährlichen Verbesserungen der IFRS und in Bezug auf IAS 40) und eine Interpretation (IFRIC 22).

Die „Annual Improvements to IFRSs (2014-2016)“ adressieren drei Standards. Die Änderungen beinhalten jährliche geringfügige Verbesserungen an Standards, die redundante Formulierungen klarstellen, ausbessern oder streichen:

  • IFRS 1 „Erstmalige Anwendung der IFRS“: Streichung befristeter Ausnahmen der Textziffern E3-E7 (Anlage E);
  • IFRS 12 „Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen“: Klarstellung Verhältnis der Angabevorschriften in IFRS 12 und IFRS 5, um eine unterschiedliche Anwendung zu vermeiden;
  • IFRS 28 „Anteile an assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen“: Klarstellung Wahlrecht Bewertung auf Ebene jeder einzelnen Beteiligung erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert.

Die Änderungen zu IFRS 1 und 28 sind ab 1. Jänner 2018 anzuwenden, die Änderungen zu IFRS 12 ab 1. Jänner 2017.

IFRIC 22 „Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen“ – Interpretation zu IAS 21 – adressiert den zu verwendenden Währungskurs bei Transaktionen, die eine erhaltene oder geleistete Vorauszahlung in fremder Währung beinhalten. IFRIC 22 tritt per 1. Jänner 2018 in Kraft.

Die Änderungen an IAS 40 „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“ stellen die Anforderungen hinsichtlich Übertragungen aus dem oder in den Bestand der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie klar. Die Änderungen treten per 1. Jänner 2018 in Kraft.

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Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 13.03.2024