EFRAG spricht sich für die Übernahme der Änderungen von IFRS 2 „Anteilsbasierte Vergütungen“ aus. Die Änderungen in IFRS 2 beziehen sich im Wesentlichen auf folgende drei Themenbereiche:
- Auswirkungen von marktbezogenen und nicht-marktbezogenen Ausübungsbedingungen für die Bewertung von in bar erfüllten, anteilsbasierten Vergütungen;
- Klassifizierung von mit Steuereinbehalt erfüllte anteilsbasierte Vergütungstransaktionen; und
- Bilanzierung einer Modifikation der Bedingungen von anteilsbasierten Vergütungen, die ursprünglich als in bar zu erfüllende Zusagen klassifiziert wurden und nun aufgrund eines Wechsels als in Eigenkapitalinstrumente zu erfüllende Zusagen gelten.
Die Änderungen sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2018 beginnen, anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist erlaubt.
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