AFRAC veröffentlicht Comment Letter zu vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 3 und IFRS 11

AFRAC veröffentlicht einen Comment Letter zu IASB ED/2016/1 „Definition of a Business and Accounting for Previously Held Interests“ (Definition des Geschäftsbetriebes und zuvor gehaltene Anteile).

AFRAC begrüßt die Initiative von IASB und FASB zur Bereitstellung weiterer Leitlinien zur Beurteilung, ob ein Geschäftsvorgang einen Erwerb eines Geschäftsbetriebes oder den Erwerb einer Gruppe von Vermögenswerten darstellt. Obwohl die vorgeschlagenen Änderungen, vor allem in den Fällen, wo die “screening tests” anwendbar sind, ansprechend erscheinen, könnte das Ergebnis einer solchen Beurteilung nicht in allen Situationen aussagekräftig sein. AFRAC diskutiert in seinem Comment Letter Bereiche, in denen die vorgeschlagenen Leitlinien überdacht und gegebenenfalls angepasst werden sollten.

Weiters hebt AFRAC hervor, dass die Beurteilung, ob ein Geschäftsvorgang einen Erwerb eines Geschäftsbetriebes darstellt oder nicht, von erheblicher Bedeutung ist, da die Einstufung als Geschäftsbetrieb oder als Gruppe von Vermögenswerten zu grundlegend anderen Zahlen in den Jahresabschlüssen führen kann.

Darüber hinaus regt AFRAC an, weitere Aspekte zu IFRS 3 zu behandeln und klarzustellen. Insbesondere fordert AFRAC das IASB auf, die Arbeit bezüglich anderer Themen, die während des Post-Implementation Review (PIR) von IFRS 3 aufgekommen sind, zu forcieren (beispielsweise iZm dem Accounting von Goodwill oder der Wirksamkeit und Komplexität von Werthaltigkeitstests der Firmenwerte).

AFRAC stimmt den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 3 und IFRS 11 hinsichtlich der Bilanzierung von zuvor gehaltenen Anteilen zu.

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Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 13.03.2024