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Veranstaltungen 2012 (öffentlich)
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derzeit keine öffentlichen Veranstaltungen
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AG IFRS
Mittwoch, 7. März 2012 13:00 - 15:00
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AFRAC-Plenumssitzung
Mittwoch, 7. März 2012 15:00 - 17:00
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AFRAC News
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24.01.2012 Entwurf einer Stellungnahme Geschäftsjahr des Konzernabschlusses - UGB vs. BörseG
(AFRAC)
AFRAC veröffentlicht den folgenden Entwurf einer Stellungnahme „Geschäftsjahr des Konzernabschlusses - UGB vs. BörseG“. Unternehmen, die dem BörseG unterliegen, haben gemäß § 82 Abs. 4 dieses Gesetzes ihren Jahresabschluss gemeinsam mit einem gegebenenfalls zu erstellenden Konzernabschluss offenzulegen. Diese Gesellschaften sind gemäß Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 verpflichtet, den Konzernabschluss nach den IFRS aufzustellen. Die Arbeitsgruppe des AFRAC hat sich unter der Leitung von Univ.-Prof. Alfred Wagenhofer mit der Frage beschäftigt, ob das Geschäftsjahr des Konzernabschlusses mit dem Geschäftsjahr des Jahresabschlusses übereinstimmen muss bzw. nach welchen Regeln sich der Stichtag des IFRS-Konzernabschlusses bestimmt.
Dieser Entwurf einer Stellungnahme wird vom AFRAC zur Einholung von Stellungnahmen der Öffentlichkeit publiziert. Bitte mailen Sie Ihre Stellungnahme als pdf-Datei bis zum 24. Februar 2012 an office@afrac.at.
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14.12.2011 Änderung der Stellungnahme „Die unternehmensrechtliche Bilanzierung von Derivaten und Sicherungsinstrumenten“ vom September 2010
(AFRAC)
Das AFRAC hat aufgrund aktueller Entwicklungen beschlossen, den Abschnitt „Bilanzierung eines Macro-Hedge von Zinsrisiken durch Kreditinstitute“ (Kap. 9) der AFRAC-Stellungnahme „Die unternehmensrechtliche Bilanzierung von Derivaten und Sicherungsinstrumenten“ vom September 2010 zu überarbeiten und den Zeitpunkt der Erstanwendung des Abschnitts zu verschieben. Abschnitt 9 (Rz 76-91) ist erstmals für Perioden anzuwenden, die am 1. Jänner 2013 oder später beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.
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30.11.2011 Entwurf einer Stellungnahme "Verteilung des Dienstzeitaufwandes der „Abfertigung alt“ nach IAS 19“
(AFRAC)
AFRAC veröffentlicht den folgenden Entwurf einer Stellungnahme „Verteilung des Dienstzeitaufwandes der „Abfertigung alt“ nach IAS 19“. Die Arbeitsgruppe des AFRAC hat sich unter der Leitung von o. Univ.-Prof. Alfred Wagenhofer mit der Frage der Klassifizierung der Leistungsarten gemäß §§ 23 und 23a AngG als Leistung an Arbeitnehmer im Sinne von IAS 19 beschäftigt. Darüber hinaus werden Empfehlungen zur Verteilung des Dienstzeitaufwandes für Ansprüche aus Anlass der Pensionierung unter Berücksichtigung von IAS 19 (wie derzeit von der EU übernommen) gegeben. Dieser Entwurf einer Stellungnahme wird vom AFRAC zur Einholung von Stellungnahmen der Öffentlichkeit publiziert. Bitte mailen Sie Ihre Stellungnahme als pdf-Datei bis zum 16. Jänner 2012 an office@afrac.at.
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Internationale News
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22.12.2011 EFRAG Diskussionspapier „Improving the Financial Reporting of Income Tax“ veröffentlicht
(EFRAG)
EFRAG veröffentlichte gemeinsam mit dem Accounting Standards Board (UK ASB) ein joint Diskussionspapier zum Thema „Improving the Financial Reporting of Income Tax“. Anlass zu diesem Diskussionspapier gab die von Seiten der Abschlussersteller und -nutzer aufgekommene Kritik an IAS 12 „Income Taxes“. Viele Rechnungslegungsadressaten vertreten die Meinung, dass die Notes-Angaben rund um Ertragssteuern schwer verständlich sind, wodurch die Entscheidungsnützlichkeit dieser Informationen eine entsprechende Einschränkung erfährt. Abschlussersteller bemängeln darüber hinaus die schwierige Anwendbarkeit von IAS 12. Das Diskussionspapier ist primär darauf gerichtet, die Diskussion hinsichtlich der finanziellen Berichterstattung über Ertragssteuern nach IAS 12 anzuregen. Ziel ist es, nähere Informationen darüber zu generieren, ob zukünftig eine Verbesserung des bestehenden Regelwerkes des IAS 12 oder eine gänzliche Abkehr von IAS 12 im Sinne der Entwicklung eines neuen Bilanzierungsansatzes fokussiert werden sollte. Im Diskussionspapier werden hierzu – ohne eine Wertung vorzunehmen – verschiedene Perspektiven vorgestellt, die für die Strukturierung dieser Debatte von zentraler Bedeutung erscheinen. Stellungnahmen zum Diskussionspapier können bis 29. Juni 2012 beim EFRAG eingereicht werden.
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22.12.2011 IDW nimmt Stellung zu den Vorschlägen der EU-Kommission zur Überarbeitung der Bilanzrichtlinien
Mit Schreiben vom 22. Dezember 2011 hat das IDW gegenüber dem deutschen Bundesministerium der Justiz eine erste Stellungnahme zu den am 25. Oktober 2011 veröffentlichten Vorschlägen zur Überarbeitung der 4. und 7. EU-Richtlinie abgegeben. Das IDW spricht sich darin dafür aus, dass die künftige EU-Bilanzrichtlinie ein eigenständiges, von den IFRS losgelöstes Rechnungslegungssystem bildet. Vor diesem Hintergrund sollten die bislang in den Richtlinien enthaltenen Mitgliedstaatenwahlrechte aufgehoben werden, die von dem Gedanken getragen waren, den Unternehmen im Rahmen der Richtlinien eine IFRS-konforme Rechnungslegung zu ermöglichen. In Anbetracht der IAS-Verordnung bedarf es nach Auffassung des IDW solcher Wahlrechte fortan nicht mehr. Mit der vorgesehenen Komplettüberarbeitung der 4. und 7. EU-Richtlinie und deren Zusammenlegung zu einer Richtlinie sieht das IDW die Gefahr, dass materielle Änderungen des Rechts auch an solchen Stellen bewirkt werden könnten, wo dies gar nicht der Absicht der EU-Kommission entspricht. Insofern sollte darüber nachgedacht werden, die geltenden Bilanzrichtlinien – sofern erforderlich – nur punktuell anzupassen. Sollte sich der europäische Richtliniengeber im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens doch noch dazu entschließen, eine befreiende Anwendung des IFRS for SMEs vorzusehen, hält das IDW die Einräumung eines entsprechenden Mitgliedstaatenwahlrechts der Einräumung eines Unternehmenswahlrechts für vorzugswürdig.
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20.12.2011 IASB veröffentlicht mögliche Änderungen an IFRS 10 „Konzernabschlüsse“
(IASB)
Das IASB publizierte mit dem Standardentwurf ED/2011/7 „Transition Guidance - Proposed amendments to IFRS 10“ mögliche Änderungen an dem erst vor kurzem verabschiedetem IFRS 10 „Konzernabschlüsse“. Die im ED/2011/7 vorgeschlagenen Modifikationen sollen klarstellen, in welchen Fällen eine rückwirkende Anwendungspflicht von IFRS 10 geboten ist. IFRS 10 ist grundsätzlich – vorbehaltlich einer Übernahme durch die EU – für Geschäftsjahre die am 1. Jänner 2013 oder später beginnen verpflichtend anzuwenden. Die in ED/2011/7 vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 10 würden dementsprechend ebenfalls mit 13. Jänner 2013 in Kraft treten.
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